Begleiteter Umgang - wie läuft das?

Besondere Schwierigkeiten, wenn es gemeinsame Kinder gibt.
Probleme beim Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wie erklärt man Kindern die Situation und macht sie stark gegen das Stalking?

Re: Begleiteter Umgang - wie läuft das?

Beitragvon Spica am 14. Mär 2010, 16:06

Die wollen halt alle den Umgang so schnell wie möglich. Aus dem einfachen Grund: wenn über lange Zeit kein Umgang zustande kommt, hat das Kind Bindungsprobleme, was den Vater angeht. Gibt es Bindungsstörungen oder konnte erst gar keine Bindung aufgebaut werden, wäre das unter Umständen ein Grund, dass gar kein Umgang mehr stattfinden soll.

Deshalb will der Gegenanwalt das so schnell wie möglich durchziehen.

Langfristig bedeutet das folgendes:
- begleiteter Umgang findet statt über mehrere Monate
- läuft alles gut, dann bekommt er irgendwann ungeschützten Umgang
- und das, bis das Kind 18 Jahr alt ist

Da kannst du dir ausrechnen, was das für dich bedeutet. Aber sagen wir mal so: sollte er eine gute Bindung zum Kind aufbauen und das Kind anständig behandeln, dann ist das halt so.

Hälst du den Ex für so gefährlich, dass du das Kindswohl gefährdet siehst, so muss dein Anwalt alle Register ziehen. Das kann durchaus bedeuten, dass ein paar begleitete Umgangstermine stattfinden und man weist dann nach, dass das Kindswohl gefährdet war / ist.

Hast du eigentlich das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht? Und wenn du ganz ganz weit wegziehen würdest?
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Re: Begleiteter Umgang - wie läuft das?

Beitragvon LaLeLuna am 14. Mär 2010, 17:47

Das Problem ist halt, dass es ihm nicht um das Kind geht. Er hat noch ein Kind, mit seinem ersten Opfer (anders kann man es ja nicht nennen). Ich weiß was dieses Kind mitgemacht hat und das möchte ich meinem Kind ersparen! Ob er meinem Zwerg etwas tun würde kann ich nicht sagen. Ich schließe es aber nicht aus. Um das ganze mal etwas deutlicher zu machen hier ein paar Punkte zu meinem Ex:
- kein Job, demnächst HartzIV
- extrem aggressiv
- Trinker
- kein Schuldbewusstsein
- krankhafter Lügner
- Räumungsklage
- Schulden
- Offenbarungseid (zumindest habe ich die Ladungen vom Gerichtsvollzieher vor ein paar Monaten gefunden)
- mehrfach von Suizid gesprochen, sogar vor Gericht hat er gesagt das sein Leben doch keinen Sinn mehr hat

Anhand aller dieser Punkte und seinem Wesen schätze ich ihn als einen dieser Männer ein, die nicht einfach Selbstmord begehen (dafür ist er zu stolz) sondern die alle anderen mitnehmen. In meinem Fall würde ich bei einer Eskalation davon ausgehen das er seine Ex-Freundin und das gemeinsame Kind, sowie mich und unser Kind tötet. Ich weiß, dass klingt arg dramatisch, aber er hat absolut nichts mehr zu verlieren, außer seinem Leben und DAS macht mir extreme Sorgen!

Am liebsten wäre mir, wenn man ihn psychiatrisch begutachtet und er eine langfristige stationäre Therapie machen würde. Ich habe mal etwas rumgesucht und auf ihn treffen praktisch alle Kriterien einer antisozialen Persönlichkeitsstörung zu. Ich halte ihn für zu allem fähig und da bin ich nicht die einzige! Sogar enge Verwandte sagen das!

Ungeschützer Umgang kommt für mich überhaupt nicht in Frage, nicht wenn dieser Mann keine Therapie gemacht hat und der Arzt eine Krankheitseinsicht bescheinigt! Dieser Kerl ist eine tickende Zeitbombe!
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Re: Begleiteter Umgang - wie läuft das?

Beitragvon Spica am 14. Mär 2010, 18:02

LaLeLuna hat geschrieben:Das Problem ist halt, dass es ihm nicht um das Kind geht. Er hat noch ein Kind, mit seinem ersten Opfer (anders kann man es ja nicht nennen). Ich weiß was dieses Kind mitgemacht hat und das möchte ich meinem Kind ersparen! Ob er meinem Zwerg etwas tun würde kann ich nicht sagen. Ich schließe es aber nicht aus.


Also, das wird der Gegenanwalt verwenden! Dass er ein anderes Kind hat, bei dem er Umgang hat und alles gut funktioniert! Dass bei diesem anderen Kind das Kindswohl gefährdet wurde, müsste erst mal bewiesen werden. Es geht aber eben nicht um das andere Kind, sondern um deins!

LaLeLuna hat geschrieben:Um das ganze mal etwas deutlicher zu machen hier ein paar Punkte zu meinem Ex:
- kein Job, demnächst HartzIV
- extrem aggressiv
- Trinker
- kein Schuldbewusstsein
- krankhafter Lügner
- Räumungsklage
- Schulden
- Offenbarungseid (zumindest habe ich die Ladungen vom Gerichtsvollzieher vor ein paar Monaten gefunden)
- mehrfach von Suizid gesprochen, sogar vor Gericht hat er gesagt das sein Leben doch keinen Sinn mehr hat

Hartz IV = kein Grund. Viele gute Eltern leben von Hartz IV!
extrem aggressiv = hier muss bewiesen werden, dass er gegenüber dem Kind aggressiv ist
Trinker = auch kein Grund.
kein Schuldbewusstsein = kein Grund. Welche Diagnose ist das denn?
krankhafter Lügner = kein Grund. Zu lügen ist im Übrigen keine Straftat. Hat auch nix mit dem Umgang zu tun.
Räumungsklage = kein Grund. Er will das Kind ja nicht bei sich aufnehmen. Er will ja nur Umgang.
Schulden = kein Grund. Viele gute Eltern haben Schulden. Kommt in den besten Familien vor.
Offenbarungseid = kein Grund. Auch das disqualifiziert ihn nicht, ein guter Vater sein zu können.
Suiziddrohung = kein Grund. Auch wenn ihm eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wird, ist er dennoch umgangsberechtigt.
All das oben genannte solltest du nicht anführen als Grund, dass das Kindswohl gefährdet ist. Könnte dir negativ ausgelegt werden.
Du solltest aber schon sagen, dass er dich und das Kind mit Mord bedroht hat und natürlich alles, was tatsächlich an Bedrohung vorgelegen hat.


LaLeLuna hat geschrieben:Anhand aller dieser Punkte und seinem Wesen schätze ich ihn als einen dieser Männer ein, die nicht einfach Selbstmord begehen (dafür ist er zu stolz) sondern die alle anderen mitnehmen. In meinem Fall würde ich bei einer Eskalation davon ausgehen das er seine Ex-Freundin und das gemeinsame Kind, sowie mich und unser Kind tötet. Ich weiß, dass klingt arg dramatisch, aber er hat absolut nichts mehr zu verlieren, außer seinem Leben und DAS macht mir extreme Sorgen!


Wenn du ihn für fähig hälst, dies zu tun, warum hat er das beim ersten Kind nicht schon getan?
Ich kann deine Angst verstehen. Aber vor Gericht, wird dir genau diese Frage gestellt werden.

LaLeLuna hat geschrieben:Am liebsten wäre mir, wenn man ihn psychiatrisch begutachtet und er eine langfristige stationäre Therapie machen würde. Ich habe mal etwas rumgesucht und auf ihn treffen praktisch alle Kriterien einer antisozialen Persönlichkeitsstörung zu. Ich halte ihn für zu allem fähig und da bin ich nicht die einzige! Sogar enge Verwandte sagen das!

Ungeschützer Umgang kommt für mich überhaupt nicht in Frage, nicht wenn dieser Mann keine Therapie gemacht hat und der Arzt eine Krankheitseinsicht bescheinigt! Dieser Kerl ist eine tickende Zeitbombe!


Passiert nicht. Heutzutage wird niemand mehr unfreiwillig monatelang in einer Klinik gesperrt. Da er nicht krankheitseinsichtig ist, wird er nicht freiwillig gehen!

An deiner Stelle würde ich für ihn die Hürde so hoch wie möglich legen. Es muss für ihn total umständlich und teuer sein, den Umgang auszuüben. Dann wird sich zeigen, ob es ihm ums Kind geht oder nur darum, dich zu bestrafen.

Grüße 8-)
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Re: Begleiteter Umgang - wie läuft das?

Beitragvon LaLeLuna am 14. Mär 2010, 20:06

Ich weiß was das alles keine Gründe sind um ihm den Umgang zu nehmen und ich habe auch nicht vor das vor Gericht so aufzuführen, mir ging es eigentlich nur darum zu zeigen wie hoch das Gefährdungspotential(siehe Gefährdungspotential auf dieser HP) bei dem Mann ist. Ein wohlsituierter Mann, mit festem Job, festem Wohnsitz, geregelten finanziellen Verhältnissen usw... würde mir nicht so viel Angst machen, ich habe mich allerdings intensiver mit dem Thema erweiterter Suizid und Amoklauf beschäftigt und mein Ex ist nicht gerade ein unwahrscheinlicher Kandidat mit seiner Situation und seiner Psyche. Vor Gericht bringt mir das natürlich überhaupt nichts, weil es da um beweisbare Dinge geht, dass ist völlig klar, es ändert aber nichts daran, dass der Mann zu allem fhig ist!

Warum er beim ersten Kind noch nicht so ausgerastet ist, wie ich das befürchte? Weil die Situation da noch völlig anders war! Kein HarztIV, sondern ein fester Job! Keine Räumungsklage, sondern eine schöne Wohnung! Kein Offenbarungseid, sondern, wie gesagt, ein fester Job mit dem entsprechenden Einkommen usw.... Die Situation hat sich gravierend geändert! Außerdem hat er jetzt noch diverse anhängige Anzeigen, die seine Perspektivlosikeit nur noch unterstreichen

Das er nicht in eine Klinik gesperrt wird weiß ich auch! Ich habe ja auch nicht geschrieben das ich das vom Gericht erwarte, sondern das es mir am liebsten wäre! Ich wollte damit auch nur aussagen, dass ich ihn für schwer psychisch krank halte und er meiner Meinung nach in einer Klinik am besten aufgehoben wäre (es gibt auch noch ne entsprechende Vorgeschichte die dafür spricht). Er müsste eben nur selbst einsehen, dass er krank ist und das wird er leider nicht. Für seine Kinder wäre es langfristig das Beste wenn er professionelle Hilfe hätte und so sein Leben vielleicht auf die Reihe bekommen würde! Es ist komisch, aber nach allem was er mir angetan hat hasse ich ihn trotzdem nicht, sondern halte ihn für massiv gestört und dringen behandlungsbedürftig
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Re: Begleiteter Umgang - wie läuft das?

Beitragvon LaLeLuna am 20. Jun 2010, 21:52

Auch hier gibt es neues! Begleiteter Umgang wurde angeordnet, nur weil er gesagt hat das er das Kind umbringt, ist nicht davon auszugehen, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, außerdem kann im begleiteten Umgang nichts passieren. Tja, das ist die Meinung des Richters. Des weiteren wurde davon gesprochen das es sich bei meinen Ängsten eben um "meine" Ängste handelt. Woher kommen diese Ängste nur? Vielleicht daher weil der Typ fast meine Tür eingetreten hat, gedroht hat mich und das Baby umzubringen und sich nicht an die gerichtliche Anordnung hält?
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Re: Begleiteter Umgang - wie läuft das?

Beitragvon LaLeLuna am 17. Jul 2010, 07:23

Der erste Umgang hat mittlerweile stattgefunden, es war schrecklich! Was in Deutschland im Kindeswohl passiert ist einfach nur pervers! Täterschutz über alles!
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Re: Begleiteter Umgang - wie läuft das?

Beitragvon Spica am 18. Jul 2010, 07:47

Wieso? Was ist denn passiert?

Erzähl doch mal, vielleicht gibt es "Futter" für deinen Anwalt!

Grüße 8-)
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Re: Begleiteter Umgang - wie läuft das?

Beitragvon LaLeLuna am 18. Jul 2010, 08:32

Ich hab den Kleinen nach acht Minuten wieder bekommen, er hat geschrien wie am Spieß, als hätte man ihm weh getan. Er war völlig verstört und verängstigt und hat sich nicht mehr beruhigen lassen, außerdem hat er danach ne ganze Weile nicht mehr gelacht. Es war echt traurig! So kenne ich mein Kind nicht, so brüllt der nie, außer neulich mal als er große Schmerzen beim Zahnen hatte. Laut der Betreuungsperson sei nix passiert, der Kleine hätte sich plötzlich unwohl gefühlt, dann normal geweint und erst durch mich und meine Ängste hätte er dann das Brüllen angefangen, weil ich unfähig gewesen wäre, mein Kind zu beruhigen. Ich hatte eine Begleitperson dabei die bestätigen kann, dass das nicht stimmt, wir haben das Kind durch zwei Büros und eine geschlossene Tür brüllen gehört bevor er mir gebracht wurde. Nur wer glaubt mir das schon? Die Betreuungsperson sagt es war anders und der wird man glauben. Er wird das nie zugeben das es so schlimm war! Ich war total schockiert! Wie gesagt, ich kenne mein Kind so nicht! Er war super drauf den ganzen Tag, außerdem zahnt er nicht, wie die Betreuungsperson behauptet und er fremdelt auch nicht.
In nicht mal zwei Wochen haben wir den nächsten Termin, ich weiß nicht wie das weiter gehen soll.
Mein Anwalt findet das OK, ich nicht!
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Re: Begleiteter Umgang - wie läuft das?

Beitragvon Spica am 18. Jul 2010, 14:06

Wer begleitet denn den Umgang? Ist es ein Verein?
War die Begleitperson männlich oder weiblich?

Könnte dein Anwalt ggf. dafür sorgen, dass eine Person deines Vertrauens den Umgang (in der hintersten Ecke des Zimmers) beobachtet?

Wieso findet dein Anwalt das OK? Ich glaube das nicht, denke eher, dass die bisher vorgebrachten Beobachtungen nicht ausreichen, den Umgang aussetzen zu lassen. Der Anwalt betrachtet das eher von der Perspektive her, ob die vorgebrachten Beobachtungen vor Gericht Bestand haben könnten.

Solange die Begleitperson so einen Stuss redet, wird das vor Gericht keinen Bestand haben.
Vielleicht ergibt sich die Möglichkeit, eine andere Begleitung zu finden...

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Re: Begleiteter Umgang - wie läuft das?

Beitragvon LaLeLuna am 14. Aug 2010, 20:44

So, der zweite Umgangstermin hat stattgefunden. Diesesmal hat das ganze eine Minute gedauert, dann bekam ich mein weinendes Kind wieder. Ich hab den Junior dann beruhigt und dann wurde er mir wieder weggenommen und sollte zu seinem Erzeuger gebracht werden. Bereits nach zwei Schritten auf dem Arm des Betreuers fing er wieder an zu weinen (wohlgemerkt, er fremdelt nicht). Daraufhin wurde der Umgang abgebrochen. Seit diesem Tag hat mein Junior totale Probleme mit dem Schlafen! Er wacht sehr oft auf und weint! Am Tag des Umgangs ist er innerhalb einer Stunde vier mal aufgewacht und auch tagsüber schläft er nicht mehr lang. Ich hab fast das Gefühl er hat Angst, ich könnte weg sein, wenn er lange schläft.
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