LaLeLuna hat geschrieben:Das Problem ist halt, dass es ihm nicht um das Kind geht. Er hat noch ein Kind, mit seinem ersten Opfer (anders kann man es ja nicht nennen). Ich weiß was dieses Kind mitgemacht hat und das möchte ich meinem Kind ersparen! Ob er meinem Zwerg etwas tun würde kann ich nicht sagen. Ich schließe es aber nicht aus.
Also, das wird der Gegenanwalt verwenden! Dass er ein anderes Kind hat, bei dem er Umgang hat und alles gut funktioniert! Dass bei diesem anderen Kind das Kindswohl gefährdet wurde, müsste erst mal bewiesen werden. Es geht aber eben nicht um das andere Kind, sondern um deins!
LaLeLuna hat geschrieben:Um das ganze mal etwas deutlicher zu machen hier ein paar Punkte zu meinem Ex:
- kein Job, demnächst HartzIV
- extrem aggressiv
- Trinker
- kein Schuldbewusstsein
- krankhafter Lügner
- Räumungsklage
- Schulden
- Offenbarungseid (zumindest habe ich die Ladungen vom Gerichtsvollzieher vor ein paar Monaten gefunden)
- mehrfach von Suizid gesprochen, sogar vor Gericht hat er gesagt das sein Leben doch keinen Sinn mehr hat
Hartz IV = kein Grund. Viele gute Eltern leben von Hartz IV!
extrem aggressiv = hier muss bewiesen werden, dass er gegenüber dem Kind aggressiv ist
Trinker = auch kein Grund.
kein Schuldbewusstsein = kein Grund. Welche Diagnose ist das denn?
krankhafter Lügner = kein Grund. Zu lügen ist im Übrigen keine Straftat. Hat auch nix mit dem Umgang zu tun.
Räumungsklage = kein Grund. Er will das Kind ja nicht bei sich aufnehmen. Er will ja nur Umgang.
Schulden = kein Grund. Viele gute Eltern haben Schulden. Kommt in den besten Familien vor.
Offenbarungseid = kein Grund. Auch das disqualifiziert ihn nicht, ein guter Vater sein zu können.
Suiziddrohung = kein Grund. Auch wenn ihm eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wird, ist er dennoch umgangsberechtigt.
All das oben genannte solltest du nicht anführen als Grund, dass das Kindswohl gefährdet ist. Könnte dir negativ ausgelegt werden.
Du solltest aber schon sagen, dass er dich und das Kind mit Mord bedroht hat und natürlich alles, was tatsächlich an Bedrohung vorgelegen hat.
LaLeLuna hat geschrieben:Anhand aller dieser Punkte und seinem Wesen schätze ich ihn als einen dieser Männer ein, die nicht einfach Selbstmord begehen (dafür ist er zu stolz) sondern die alle anderen mitnehmen. In meinem Fall würde ich bei einer Eskalation davon ausgehen das er seine Ex-Freundin und das gemeinsame Kind, sowie mich und unser Kind tötet. Ich weiß, dass klingt arg dramatisch, aber er hat absolut nichts mehr zu verlieren, außer seinem Leben und DAS macht mir extreme Sorgen!
Wenn du ihn für fähig hälst, dies zu tun, warum hat er das beim ersten Kind nicht schon getan?
Ich kann deine Angst verstehen. Aber vor Gericht, wird dir genau diese Frage gestellt werden.
LaLeLuna hat geschrieben:Am liebsten wäre mir, wenn man ihn psychiatrisch begutachtet und er eine langfristige stationäre Therapie machen würde. Ich habe mal etwas rumgesucht und auf ihn treffen praktisch alle Kriterien einer antisozialen Persönlichkeitsstörung zu. Ich halte ihn für zu allem fähig und da bin ich nicht die einzige! Sogar enge Verwandte sagen das!
Ungeschützer Umgang kommt für mich überhaupt nicht in Frage, nicht wenn dieser Mann keine Therapie gemacht hat und der Arzt eine Krankheitseinsicht bescheinigt! Dieser Kerl ist eine tickende Zeitbombe!
Passiert nicht. Heutzutage wird niemand mehr unfreiwillig monatelang in einer Klinik gesperrt. Da er nicht krankheitseinsichtig ist, wird er nicht freiwillig gehen!
An deiner Stelle würde ich für ihn die Hürde so hoch wie möglich legen. Es muss für ihn total umständlich und teuer sein, den Umgang auszuüben. Dann wird sich zeigen, ob es ihm ums Kind geht oder nur darum, dich zu bestrafen.
Grüße
